Fahrzeuge mit E-Kennzeichen dürfen seit dem 1. April 2025 in Bayern bis zu drei Stunden auf öffentlichen Parkplätzen kostenlos parken. Dieses neue Schmankerl, das vorerst befristet bis Ende 2026 gilt, soll E-Autos schmackhafter machen, den Lärmpegel senken und für frischere Luft sorgen – ein echtes „Wau“ für die Umwelt!

Nur auf öffentlichen Parkplätzen – keine Revierverletzungen!
Kostenfreies Parken gibt’s nur auf offiziellen Stellplätzen mit dem blauen „P“-Schild. Privatstellplätze – also beispielsweise Parkhäuser mit Ticket oder Parkplätze mit Schranke – bleiben tabu! Dort könnte sonst der Besitzer knurrig werden. Falls es mal Unklarheiten gibt, hilft ein kurzer Check der Parkordnung oder ein Blick auf den jeweiligen Automaten.
Wer darf die Pfoten auf den Parkplatz setzen?
Nicht jeder Straßenköter auf vier Rädern darf sich einfach kostenfrei niederlassen. Ein "E" am Ende des Kennzeichens, quasi die goldene Hundemarke für freies Parken, gibt’s nur für:
- Elektroautos (die schnurren wie zufriedene Welpen)
- Wasserstoffbetriebene Fahrzeuge (die hinterlassen nur saubere Pfützchen!)
- Plug-in-Hybride (aber nur, wenn sie weniger als 50 g CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 40 km haben.)
Aber aufgepasst! Ohne Nachweis der Parkdauer gibt’s schnell Ärger mit dem Wachhund in Uniform. Diese muss mit einer Parkscheibe oder einem kostenlosen Ticket vom Parkautomaten nachgewiesen werden. Auch Park-Apps sollen künftig genutzt werden können.
Das bayerische Innenministerium wird bis Ende 2026 beobachten, ob die Autofahrer das Angebot nutzen oder ob es eher zur wilden Hundewiese wird. Bis dahin gilt: schön parken, brav markieren (mit Ticket oder Parkscheibe!) und nicht in fremde Park-Reviere eindringen!