Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

e-mops – Ladestationen für Elektroautos
Wird sich E-Mobilität durchsetzen?

Elektrische Antriebe haben einen deutlichen Vorteil gegenüber anderen alternativen Antriebssystemen, da sie besser im digitalen Umfeld integrierbar sind. Außerdem sind auch weitere interaktive Möglichkeiten, neben dem reinen Antriebssystem, denkbar. Das E-Fahrzeug lässt sich zum Beispiel in das „Smart Home“ der Zukunft integrieren, oder die Antriebsbatterie als Stromspeichersystem auch für andere Aufgaben nutzen.

Wo kann ich mein E-Fahrzeug laden?

Im Prinzip sind alle Ladestationen geeignet. Folgendes ist aber zu beachten:
Stecker vom Typ 2 entsprechen dem europäischen Standard. Die Ladekabel befinden sich meistens im Fahrzeug.
Stecker vom Typ 1 wurden in Japan entwickelt. Zum Laden wird ein Adapter benötigt, der im Normalfall beiliegt.
Ein Combined Charging System (CSS) ermöglicht eine Schnellladung. Die meisten neueren Fahrzeugmodelle können so an Gleichspannungsladestationen mit Strömen über 100A angeschlossen werden.Üblich sind Gleichstrom-Schnellladungen ab 50KW.

Eine In Cable Control Box (ICCB), die häufig Fahrzeugen beiliegt, ermöglicht das Laden über eine „normale“ Steckdose.

Aber Vorsicht: Wenn 3,7 kW Leistung (230V*16A) eine längere Zeit über eine Wandsteckdose (Schukosteckdose) fließt, entsteht Brandgefahr durch Überlastung. Die meisten Haushaltssteckdosen sind nur bis 10A und auch nicht für Dauerbelastung ausgelegt!!

Die ICCB Lader sind als reine Notfalllösung gedacht. Generell sollte immer eine abgesicherte Ladestation (Wallbox) genutzt werden.

Mit Hilfe der interaktiven Online-Karte der Firma carwow GmbH finden Sie Elektroauto-Ladestationen in ihrer Nähe. 

Wer darf Ladestationen installieren?

Nur ein Elektrofachbetrieb darf Ladestationen installieren. Die Arbeiten müssen von einem Elektromeister abgenommen werden.

Wie wird das Laden von E-Fahrzeugen in Zukunft aussehen?

Voraussichtlich werden etwa 80 % der Fahrzeuge im privaten Bereich geladen.
Auf Autobahnen sind Schnellladestationen in Abständen von ca. 100 km geplant oder bereits vorhanden. Diese ermöglichen das Aufladen in 15 bis 30 Minuten.
Kommunen werden das Netz öffentlicher Ladestationen ausbauen, um Menschen ohne eigenen Anschluss das Laden zu ermöglichen.
Firmen und Gastgewerbe werden eigene Stationen für Kunden und Mitarbeiter installieren.

Wie lange dauert ein Ladevorgang?

Die Ladedauer hängt vom Batteriesystem des Fahrzeugs und der maximalen Ladeleistung der Ladestation ab.
Die meisten E-Fahrzeuge können mit 11 kW Wechselspannung geladen werden, manche auch mit 22 kW. Am weitesten verbreitet ist aber derzeit noch die Ladung mit 3,7-4,6 KW (einphasiges Laden). Manche Fahrzeuge (VW) laden mit 7,4 KW 2 phasig. Die Ladedauer wird wie folgt errechnet: Kapazität der Fahrzeugbatterie in kWh geteilt durch die verfügbare Ladeleistung oder Lademöglichkeit des Fahrzeugs.


Beispiel: 60 kWh (Fahrzeugbatterie) / 11 kW (Ladestrom) = ca. 5,5 h (Ladedauer)

Kann ich auch zu Hause schnellladen?

Im Regelfall ist Schnellladen zu Hause nicht möglich. Die Anschlussleitung bei „normalen“ Hausanschlüssen ist mit 35 A abgesichert, deshalb sind bei 3-phasigem Laden mit 370 V nur 11 kW zu empfehlen.

Was passiert, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig geladen werden sollen?

Das parallele Laden von mehreren Fahrzeugen funktioniert an Stationen mit Lastmanagementsystem. Die Ladezeiten der einzelnen Fahrzeuge verlängern sich dann je nach Priorisierung.

Kann ich Strom aus meiner Photovoltaikanlage zum Laden meines E-Fahrzeugs nutzen?

Um den Strom zu nutzen, muss ein spezielles Lastmanagement-Modul installiert werden, das die überschüssige Energie im Haus umverteilt.

Kann die Batterie von E-Fahrzeugen auch als Stromspeicher benutzt werden?

Derzeit ist nur das Laden in eine Richtung möglich. An der Nutzung als Stromspeicher von zukünftigen Fahrzeuggenerationen wird gearbeitet.

Bei manchen Fahrzeugen (Nissan Leaf) ist das theoretisch jetzt schon möglich, wird aber von den Netzbetreibern nicht unterstützt.

Wann braucht man ein Abrechnungssystem (Backend)?

Das System ist erforderlich und hilft Ihnen, wenn Sie den Verbrauch und Transaktionen an Ihrer Ladestation überwachen und an Ihre Kunden, oder Mitarbeiter verrechnen möchten.

Muss die Ladestation regelmäßig gewartet werden?

Hier verhält es sich genau wie andere elektrischen Geräten, die gesetzlich einem E-CHECK unterzogen werden müssen.
Fragen Sie uns, oder Ihren Elektriker nach einem fachgerecht durchgeführten E-CHECK.
Bitte beachten Sie, dass die Ladekabel, die vom Autohersteller mitgeliefert werden, auch geprüft werden müssen. Dies ist nicht automatisch im Fahrzeug-Service eingeschlossen.

Was muss ich beachten, wenn ich privat mein E-Fahrzeug effizient laden möchte?

Von den Energieversorgern wird die Installation eines zweiten Zählerplatzes mit zusätzlicher 35 A Absicherung vorgeschlagen. So können gegebenenfalls vergünstigte Tarife für E-Fahrzeugladungen in Anspruch genommen werden.

Auf welchen Internetseiten kann ich mich weiter informieren?
  1. Seite des Herstellers Mennekes: www.chargeupyourday.de
  2. Seite des Herstellers ABL: www.abl.de
  3. Allgemeine Informationen über Elektroautos: www.e-stations.de
  4. Allgemeine Informationen über Elektroautos Seite: www.electrive.net
  5. Allgemeine Informationen über Elektroautos: www.green-motors.de
  6. Allgemeine Informationen über Elektroautos: www.ecomento.tv
  7. Ladepunkte in der Europäischen Union: www.lemnet.org
  8. Und natürlich die Website der Widmann GmbH: www.e-widmann.de
Welche Magazine rund um die E-Mobilität gibt es?

Wir empfehlen:

  • das „eMobilJournal“
  • das „Elektro Automobil“
Wie funktioniert die Förderung meiner privaten Ladestation?
  • seit dem 6.10.2020 ist bekannt, dass es eine staatliche Förderung über die KfW Bank für die Installation von E-Ladestationen im Umfeld von privat genutzem Wohnraum geben wird
  • der Zuschuss beträgt 900€ pro Ladepunkt (inkl.der Installation)
  • Die Förderung kann ab 24.11.2020 beantragt werden
  • förderfähige Ladestationen werden ab dem 24.11. von der KfW auf der Website veröffentlicht
  • Gefördert werden nur Ladestationen, die im Umfeld privat genutztem Wohnraum entstehen und die netzdienlich steuerbar sind
  • Gewerbliche Ladestationen werden nicht gefördert. Auch nicht wenn diese Gewerberäume von einer Privatperson vermietet werden.
  • Bitte informieren Sie sich auch auf unserem blog Artikel oder eben auf der website der KfW: www.kfw.de/440

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