Das neue WEMoG

e-mops – Ladestationen für Elektroautos

Das Wohneigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)

Ziel des WEMoG ist u. a. eine Verringerung der Hürden für Wohnungseigentümer und Mieter in Wohneigentumsgemeinschaften, die eine Ladevorrichtung für elektrisch betriebene Fahrzeuge an dem eigenen Stellplatz installieren wollen.  

Die Eigentümer und Mieter können eine Genehmigung für die Montage einer Ladestation verlangen, bei der Durchführung der Baumaßnahme haben die anderen Mitlieder der Wohneigentümergemeinschaft aber ein Mitspracherecht hinsichtlich der Umsetzungsart. 

Das Gesetz betrifft neben der Ersteinrichtung auch die Verbesserung und Erhaltung von Ladevorrichtungen. 

Die Voraussetzung sind ein eigener Parkplatz- oder Tiefgaragenstellplatz, sowie die Kostenübernahme durch die antragstellenden Eigentümer.

Was ist der Anwendungsbereich?
Ab wann gilt das Gesetz?
Wie beantrage ich meine Genehmigung?
Wer trägt die Kosten?

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