Nach langem Hin und Her in den letzten Monaten hat der Bundestag soeben in seiner Sitzung vom 11.2.2021 das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet.
Damit kann das Gesetz in Kürze offiziell in Kraft treten, es wird damit für Neubauten und größere Renovierungen mit Bauantrag ab Inkrafttreten des Gesetzes verbindlich.
Das Gesetz wurde im Bereich von Neubauten nochmal nachgeschärft und gilt jetzt bereits ab 5 Stellplätzen im Wohnbereich. Im Nichtwohnbereich gilt die Verpflichtung zur Vorrüstung ab 6 Stellplätzen und für jeden 3. Stellplatz. Auch die Regeln zur Vorhaltung von Platz im Zählerraum wurde um "intelligente Messsysteme für ein Lademanagement" erweitert. Für Detailfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich persönlich zur Verfügung.