Das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) hält seit Ende April bis Mitte Juni 2020 erneut Fördermittel für öffentliche Ladeinfrastruktur bereit. Im Rahmen des Förderprogramms sind Investitionszuschüsse von bis zu 80.000 € möglich.
Dieser neue Förderaufruf folgt, ähnlich wie der vorhergegangene 4. Förderaufruf, einem ausgeklügelten System. Es werden sowohl Normalladepunkte (NLP), d. h. AC-Lader von 3,7 bis 22 kWh gefördert, als auch Schnellladepunkte (SLP). Für Letztere können bis zu 30.000 € Investitionszuschuss beantragt werden. Die Errichtung des Netzanschlusses wird ebenso gefördert, im Höchstfall sogar mit bis zu 50.000 €.
Der Fördergeber hat dazu eine Landkarte von Deutschland in 283 Kacheln von 40 × 40 km aufgeteilt. In jeder dieser Kacheln gibt der Fördergeber, getrennt nach NLP und SLP, jeweils ein maximal zu bewilligendes Kontingent vor. Bei den SLP werden außerdem noch Hochfördergebiete definiert in denen die Förderung 50% statt 30% beträgt. Jede Kachel hat eine eindeutige Identifikationsnummer (ID), die für jeden Standort zusammen mit den Koordinaten in das Antragsformular zu übertragen ist. Weiterhin gilt für die Förderung innerhalb jeder Kachel ein Wirtschaftlichkeitsranking.
Die Bedarfskarte ist gegenüber dem 4. Förderaufruf aktualisiert worden, es lohnt sich also ein erneuter Blick in die Karte. Die Hochfördergebiete für SLP haben sich teilweise verschoben, vielleicht kann Ihr geplanter Standort jetzt von einer höheren Förderung profitieren.
Grundsätzlich sollen geförderte Stationen 24/7 verfügbar sein, aber auch für Ladeangebote mit mindetens 12 Stunden Verfügbarkeit an 6 Tagen (z.B. auf Parkplätzen im Einzelhandel welche nachts nicht zugänglich sind) wird in diesem 5. Förderaufruf erstmals seit langem wieder eine Förderung angeboten. Die Fördersätze sind zwar um 50% reduziert, das kann aber dennoch ein attraktives Angebot sein. Weiterhin ist eine Versorgung mit Grünstrom verpflichtend, außerdem ist eine adäquate Kennzeichnung der dazugehörigen Parkflächen erforderlich. Als weitere Voraussetzung für die Fördermittel müssen die eingesetzten Ladestationen eichrechtskonform sein. Glücklicherweise haben mittlerweile viele Hersteller entsprechende Produkte im Angebot.
Die Beantragung der Fördermittel lohnt sich bei einer ernsthaften Investitionsabsicht aufgrund der hohen Fördersummen. Und Sie sind nicht alleine – bei der Beantragung steht e-mops Ihnen gerne zur Seite. Wir beraten Sie zu Ihrem Vorhaben, unverbindlich und herstellerunabhängig. Bei Interesse können Sie uns gerne für einen kostenlose und unverbindliche telefonische Erstberatung kontaktieren. Bei der darauf folgenden Planung sehen wir uns vor Ort die Gegebenheiten an und beraten Sie zu Chancen auf Förderung sowie den verschiedenen Möglichkeiten der Installation. Zudem prüfen wir die technischen Voraussetzungen sowie die Einhaltung der Förderrichtlinien. Für diese vor-Ort Beratung und Planung erheben wir eine Planungspauschale welche bei einer späteren Installation in voller Höhe angerechnet wird. Und auch die Antragstellung können wir für Sie gegen einen Festpreis übernehmen.
Link zum Förderaufruf:
Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung der Förderung für Ihre Lademöglichkeit behilflich!