Das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) hält im Zeitraum von August bis Ende Oktober 2019 erneut Fördermittel für öffentliche Ladeinfrastruktur bereit. Im Rahmen des Förderprogramms sind Investitionszuschüsse von bis zu 80.000 € möglich.
Dieser neue Förderaufruf folgt, ähnlich wie der vorhergegangene 3. Förderaufruf, einem ausgeklügelten System. Es werden sowohl Normalladepunkte (NLP), d. h. AC-Lader von 3,7 bis 22 kWh gefördert, als auch Schnellladepunkte (SLP). Für Letztere können bis zu 30.000 € Investitionszuschuss beantragt werden. Die Errichtung des Netzanschlusses wird ebenso gefördert, im Höchstfall sogar mit bis zu 50.000 €.
Der Fördergeber hat dazu eine Landkarte von Deutschland in 283 Kacheln von 40 × 40 km aufgeteilt. In jeder dieser Kacheln gibt der Fördergeber, getrennt nach NLP und SLP, jeweils ein maximal zu bewilligendes Kontingent vor. Jede Kachel hat eine eindeutige Identifikationsnummer (ID), die für jeden Standort zusammen mit den Koordinaten in das Antragsformular zu übertragen ist. Weiterhin gilt für die Förderung innerhalb jeder Kachel ein Wirtschaftlichkeitsranking.
Grundsätzlich müssen geförderte Stationen 24/7 verfügbar sein und mit Grünstrom versorgt werden, außerdem ist eine adäquate Kennzeichnung der dazugehörigen Parkflächen erforderlich. Als weitere Voraussetzung für die Fördermittel müssen die eingesetzten Ladestationen eichrechtskonform sein. Glücklicherweise haben mittlerweile viele Hersteller entsprechende Produkte im Angebot.
Die Beantragung der Fördermittel lohnt sich bei einer ernsthaften Investitionsabsicht aufgrund der hohen Fördersummen. Und Sie sind nicht alleine – bei der Beantragung steht e-mops Ihnen gerne zur Seite. Wir beraten Sie zu Ihrem Vorhaben, unverbindlich und herstellerunabhängig. Bei Interesse können Sie uns gerne für einen kostenlosen und unverbindlichen Infotermin kontaktieren. Bei diesem sehen wir uns vor Ort die Gegebenheiten an und beraten Sie zu Chancen auf Förderung sowie den verschiedenen Möglichkeiten der Installation. Zudem prüfen wir die technischen Voraussetzungen sowie die Einhaltung der Förderrichtlinien. Für die weitere Beratung und Planung erheben wir eine Planungspauschale. Diese wird bei einer späteren Installation in voller Höhe angerechnet. Und auch die Antragstellung können wir für Sie gegen einen Festpreis übernehmen.
Links zu dem Förderaufruf:
- www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/6_Foerderung_Ladeinfrastruktur/Foerderung_Ladeinfrastruktur_node.html
- https://www.now-gmbh.de/content/3-bundesfoerderung-ladeinfrastruktur/1-foerderrichtlinie-foerderaufrufe/190819_vierter-foerderaufruf_lis.pdf
Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung Ihrer Lademöglichkeit behilflich!