Erlaubter Schwindel: NEFZ und Hybrid-Fahrzeuge

e-mops – Ladestationen für Elektroautos
Erlaubter Schwindel: NEFZ und Hybrid-Fahrzeuge

Die Verbrauchsangaben von Fahrzeugen – insbesondere Hybrid-Fahrzeuge – nach NEFZ (neuer europäischer Fahrzyklus) sind nicht praxisgerecht. Es wird deshalb ein neuer Standard namens WLTP (world light vehicle test program) eingeführt und mit einem Zusatztest WLTP(RD) reale Fahrbedingungen (real drive) simuliert. 

Bei Fahrzeugen mit Hybridantrieb sieht es nicht besonders gut aus. Rein rechnerisch ist der Verbrauch im nicht elekrischen Mischbetrieb ca. dreimal höher als angegeben. Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV) machen bei geringer elektrischen Reichweite nur dann Sinn, wenn diese hauptsächlich für die meisten gefahrenen Strecken ausreicht (und von extern geladen werden kann).

Momentan versuchen die Fahrzeughersteller diese Fahrzeuge an den Mann zu bringen, weil diese in der Verkaufsstatistik als E-Fahrzeuge gelten und bis zu einer nominellen Reichweite von 40 km (rein elektrisch) sogar ein E-Kennzeichen bekommen. Tatsächlich wird der meistens parallele Hybridantrieb als Booster eingesetzt und erlaubt eine höhere Systemleistung! Die Fahrzeuge sind also in den meisten Fällen nicht sparsamer und technisch weitaus komplexer. Von der CO2-Bilanz gar nicht zu reden.

www.adac.de
www.focus.de/auto/ratgeber/kosten/wltp-zyklus-vs-nefz-ist-der-wltp-zyklus-wirklich-besser_id_5749720.html

› zurück zur Übersicht

Neues aus dem Blog

Bayern Innovativ GmbH - Förderung für Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern

Bayern Innovativ GmbH - Förderung für Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern

Beantragen Sie jetzt die Förderung über bia zu 1.500€ für gewerblich genutzte Ladeinfrastruktur in Bayern. Die Projektträgerschaft liegt bei der Bayern Innovativ GmbH. Anträge können gestellt werden von touristischen betrieben, nicht gewerblich tätige Kommunen, Gewerbe für Ihre Fahrzeugflotte oder für ihre Mitarbeiter zum Laden zu Hause. Weitere Informationen, Voraussetzungen und einen Link zur Beantragung finden Sie in diesem Blog-Artikel.
› mehr lesen

Friendly Reminder: Denken Sie an die jährliche, gesetzlich vorgeschriebene Prüfung Ihrer Ladestation!

Friendly Reminder: Denken Sie an die jährliche, gesetzlich vorgeschriebene Prüfung Ihrer Ladestation!

Im gewerblichen Bereich ist die Prüfung elektrischer Anlagen, darunter auch Ladeinfrastruktur, gemäß der DGUV Vorschrift 3, sowie VDE vorgeschrieben. Im privaten Bereich sind diese Prüfungen nicht verpflichtend aber empfohlen, da es aufgrund alters- und nutzungsbedingter Mängel zu Funktionseinschränkungen der Ladestation und Gefährdungen für den Nutzer kommen kann.
› mehr lesen

Anschaffung einer Ladestation vs. Laden an SchuKo-Steckdosen

Anschaffung einer Ladestation vs. Laden an SchuKo-Steckdosen

Warum sollte ich eine Ladestation installieren lassen? Kann ich mein Auto nicht einfach an eine haushaltsübliche Steckdose anschließen?
› mehr lesen

KfW-Zuschuss 441 - Förderung von Ladestationen für Gewerbe und deren Beschäftigte

KfW-Zuschuss 441 - Förderung von Ladestationen für Gewerbe und deren Beschäftigte

Diese KfW-Förderung kann von Unternehmen, sowie deren Beschäftigten bezogen werden. Mit bis zu 900 € werden nicht öffentlich zugängliche, intelligent steuerbare Ladestationen mit einer maximalen Ladeleistung von 22 kW gefördert. Weitere Informationen und Voraussetzungen finden Sie in diesem Artikel, sowie der Webseite der KfW.
› mehr lesen